Erklärung gemäß Datenschutzgrundverordnung
Interner Umgang mit persönlichen Daten von Kooperationspartnern, Kunden, Patienten, Kursteilnehmer/innen und Personal bei Ambulance-nord.
Daten von Kooperationspartnern und Kunden
Firmendaten (Firmenname, Anschrift, Telefon, eMail-Adresse, Ansprechpartner, BG bzw. UK Nummer) werden gespeichert und lediglich zu Terminabsprachen, Durchführung von Unterrichten / Sanitätsdiensten / Dienstleistungen sowie deren Abrechnungen verwendet.
Daten von Kursteilnehmer/innen
Persönliche Daten (Familienname, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift) werden gemäß Vorgaben der Qualitätssicherungsstelle der Berufsgenossenschaften und Unfallkassen erhoben. Sie werden lediglich zum Erstellen der Teilnahmebescheinigungen und für das Abrechnungsverfahren verwendet.
Die Listen werden die gesetzlich vorgeschriebene Zeit von zehn Jahren archiviert und anschließend vernichtet.
Daten von Patient/innen
Bei Hilfeleistungen (Sanitätsdienste oder First-Responder-Einsätze) werden lediglich Verletzung und Hilfeleistung anonymisiert im Wachbericht eingetragen. Falls weitere klinische Versorgung notwendig ist, werden persönliche Daten (Familienname, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift) auf dem Einsatzprotokoll vermerkt, das dann dem Rettungsdienst mitgegeben wird.
Daten von Personal
Von Vereinsmitgliedern werden zur vereinsinternen Kommunikation und Organisation notwendige Daten (Familienname, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, Telefon und eMail-Adresse) gespeichert.
Zusätzlich beinhalten die Personalbögen Daten zu erhaltener Dienstbekleidung und Ausrüstungsgegenständen, fachlichen Qualifikationen und einer Übersicht der geleisteten Einsätze sowie Diensten.
All diese Akten werden im Büro der Zentrale unter Verschluss gehalten und sind nur für die erste Vorsitzende zugänglich.
Daten werden ohne Zustimmung der Betroffenen nicht weitergegeben.
Einsicht in die Akten wird lediglich Überwachungsorganen (Qualitätssicherungsstelle der VBG sowie dem Finanzamt) gewährt.
Gemäß Allgemeinverfügung müssen wir aktuell bei allen Teilnehmer/innen die Privatanschrift erheben, um ggfs. eine Corona-Infektion nachverfolgen zu können.